Apotheke/Drogerie suchen

Finden Sie Apotheken und Drogeriemärkte mit unserem Sortiment ganz in Ihrer Nähe.

Apotheke/Drogerie finden

Dialog

Ihre Meinung, Erfahrung und Kritik ist uns wichtig. Nachricht schreiben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

(1.1) Unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich durch unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingengen bestimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

(1.2) Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht widersprechen. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

 

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

(2.1) Alle unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Menge, Konfektionierung. Angegebene Masse und Gewichte unterliegen der handelsüblichen Toleranz. Konstruktions- und materialbedingte Änderungen bleiben vorbehalten. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben oder wenn die Waren von uns ausgeliefert sind.

(2.2) Nebenabreden, Zusicherungen und alle sonstigen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

 

3. Lieferung

(3.1) Liefertermine und -fristen sind immer nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(3.2) Im Falle des Verzugs mit einem als verbindlich bestätigten Liefertermin kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist von vier Wochen setzen, verbunden mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Nachfrist die Annahme unserer Leistung abgelehnt wird. Sollte innerhalb der Nachfrist die Lieferung noch nicht erfolgt sein, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Zum Schadensersatz ist er lediglich dann berechtigt, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Ersatzansprüchen, die auf einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen.

(3.3) Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

 

4. Versand

(4.1) Die Wahl des Versandweges und Versandmittels bleibt mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung uns überlassen. Eiltransporte auf Wunsch des Käufers werden gesondert berechnet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten versichern wir die Waren gegen Transportschäden.

(4.2) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort aus oder innerhalb des gleichen Ortes erfolgt.

(4.3) Wird der Versand aus einem Grund verzögert, den der Käufer zu vertreten hat, geht am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über.

 

5. Mängelrüge und Gewährleistung

(5.1) Für Rechtsgeschäfte, die keine Verbrauchsgüterkäufe i.S. von § 474 BGB sind, wird die Haftung für Sachmängel auf das Recht, die Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung fordern zu können, beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Käufer/Besteller vorbehalten, zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten. Auf Pkt. 5.2 ff. der AGB wird im Übrigen verwiesen. Für Sachmangelansprüche nach Satz 1 und für Verbrauchsgüterkäufe, die gebrauchte Sachen zum Gegenstand haben, wird die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen (§438BGB) auf 12 Monate festgelegt, beginnend mit Ablieferung des Kaufgegenstandes. Soweit Sachmangelansprüche aus Verträgen, die nicht § 474 BGB unterfallen, gegeben sind, gilt folgendes:

(5.2) Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.

(5.3) Mängelrügen und Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware direkt bei uns in der Weise zu erheben, dass wir die Mangelhaftigkeit und die Berechtigung der Rüge und Beanstandung nachprüfen können. Mündliche oder telefonische Reklamationen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Käufers. Sind beide Vertragspartner Unternehmer, so müssen versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung entsprechend Satz 1 gerügt und geltend gemacht werden. Ansonsten gilt § 377 HGB.

(5.4) Mängelfreie Waren werden nicht zurückgenommen. Dies gilt auch für Produkte mit einer Haltbarkeit von mindestens 6 Monaten ab Lieferdatum.

(5.5) Bei berechtigter Beanstandung hat der Kunde Anspruch auf Lieferung von Ersatzwaren gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Dabei muss generell der vollständig ausgefüllte Retourenschein der PHYLAK Sachsen GmbH mit geliefert werden. Nur bei ausdrücklicher Ablehnung oder Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des mangelhaften Liefergegenstandes vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadenersatz wird ausgeschlossen.

(5.6) Wir leisten im Übrigen keine Gewähr für die Produkte, die nicht entsprechend den auf ihren Packungen angegebenen Lagerbedingungen gelagert werden.

 

6. Haftung

(6.1) Unsere sonstige vertragliche und gesetzliche Haftung (z.B. wegen Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung usw.) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, unserer leitenden Angestellten, unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Leben, Körper bzw. Gesundheit berührt sind. Für ein grob fahrlässiges Verhalten ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt ist.

(6.2) Dieser Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter.

(6.3) Unsere Produkte sind spagyrische Essenzen nach Dr. Zimpel, Mischungen spagyrischer Essenzen nach Dr. Zimpel sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Analytik. Sofern wir nicht spezifische Eigenschaften und Eignungen der Produkte für einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck schriftlich bestätigt haben, ist eine anwendungstechnische Beratung, wenngleich sie nach bestem Wissen erfolgt, in jedem Fall unverbindlich.

(6.4) Soweit wir im unternehmerischen Rechtsverkehr haften und/oder soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung ganz oder teilweise nicht zulässig sein sollte, wird die Höhe der Haftungssumme außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit auf unsere Versicherungshöchstsumme beschränkt, die zur Zeit 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden beträgt.

 

7. Rücksendung

(7.1) Falsch- und Fehllieferungen werden von der PHYLAK Sachsen GmbH zurückgenommen. Die Rücksendungen sind ausreichend zu frankieren; unfreie Sendungen nehmen wir nicht an.

 

8. Preise/ Zahlung

(8.1) Es gelten ausschließlich die in der aktuellen Preisliste angegebenen bzw. die gegebenenfalls schriftlich bestätigten Preise.

(8.2) Die Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (sofern nicht andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden) fällig.

(8.3) Befindet sich der Käufer in Verzug, so sind wir in jedem Falle berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Unbeschadet hiervon bleibt unser Recht, einen höheren Zinssatz nachzuweisen und geltend zu machen, wie im Übrigen auch weiteren Schaden (§ 288 BGB).

(8.4) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

9. Eigentumsvorbehalt

(9.1) Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden und noch entstehenden Forderungen, bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung.

(9.2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsgangs weiterzuveräußern. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat uns auf unser Verlangen unverzüglich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung der Forderung auszustellen. Nimmt der Käufer die Forderung aus einer Weiterveräußerung in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo und zwar bis zur Höhe des Betrages, die die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte.

(9.3) Die Verarbeitung gelieferter Produkte erfolgt für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Das verarbeitete Produkt dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

(9.4) Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Produkten zur Zeit der Verarbeitung. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

(9.5) Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder die in unserem Miteigentum stehenden Gegenstände ist der Käufer nicht berechtigt. Pfändungen und sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Waren oder Forderungen hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.

(9.6) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Vorbehaltsware vom Käufer herausverlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

(9.7) Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben bzw. zurückübertragen.

 

10. Allgemeine Vertragsgrundlagen

(10.1) Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht betroffen. Im Wege der Auslegung ist aber jeweils eine solche Regelung zu suchen, die wirksam ist und der unwirksamen möglichst nahe kommt.

(10.2) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Zahlungsort ist Spreetal OT Burgneudorf.

(10.3) Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist, sofern der Käufer Kaufmann ist, Spreetal OT Burgneudorf. Wir sind jedoch berechtigt, auch die für den Geschäftssitz des Käufers bzw. dessen federführende Filiale zuständigen Gerichte anzurufen.

(10.4) Alle Rechtsbeziehungen und Rechtshandlungen im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Einheitlichen Haager Kauf- und Kaufabschlussgesetze und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Stand: 01.01.2014